Behandlungsdauer / Kosten
Beschwerden, die erst kürzere Zeit bestehen, erfordern meistens nur 3-4 Behandlungen, schon lange bestehende Beschwerden eine etwas längere Therapie.
Eine osteopathische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sie wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit 80 € (50 min) für Privat- und privat Zusatzversicherte und für Selbstzahler mit 60 € (50 min.) berechnet.